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Gäste müssen beim Betreten des Lokals einen Mundschutz tragen. Der Mundschutz darf am Tisch wieder abgenommen werden.
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Beim Verlassen des Tisches (etwa beim Klogang) muss der Mundschutz wieder aufgesetzt werden.
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Es gibt keine freie Platzwahl, sondern den Gästen werden ausschließlich Sitzplätze zugewiesen.
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Es besteht eine Sitzplatzpflicht!
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Ohne Mindestabstand an einem Tisch dürfen maximal zehn Personen sitzen, die nicht aus einem Haushalt sind.
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Der Abstand zwischen den Tischen beträgt 1,5 Meter.
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Gäste müssen ihre vollständigen Kontaktdaten hinterlegen.
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Es gibt keine Begrenzung der Aufenthaltsdauer!